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- ab 18 Jahren bis zum Alter von 35 Jahren
(Frauen und Männer):
ein einmaliger, allgemeiner Check-up
- ab 35 Jahren (Frauen und Männer):
Alle drei Jahre ein allgemeiner Gesundheits-Check-Up.
- Innerhalb des Check-Ups:
Einmalig ein Screening auf eine Hepatitis B- und Hepatitis C-Virusinfektion. Liegt der letzte Check-up keine drei Jahre zurück, kann das Screening übergangsweise auch separat erfolgen.
- ab 35 Jahren (Frauen und Männer):
Alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening (Früherkennung).
- ab 45 Jahren (Männer):
jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Genitalien und Prostata
- ab 50 Jahren (Frauen):
Früherkennung von Darmkrebs - und zwar als jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl.
- ab 50 Jahren (Männer):
Früherkennung von Darmkrebs - und zwar im Alter von 50 bis 54 Jahren wahlweise als jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder ab 50 Jahren durch zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren.
- ab 55 Jahren (Frauen):
Früherkennung von Darmkrebs - und zwar wahlweise alle zwei Jahre als Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder durch zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren.
- ab 65 Jahren (Männer):
einmaliger Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader
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